FRISCH-Licht 2021

184 Unverbindliche Preisempfehlung zzgl. MwSt. – Irrtümer, zweckdienliche Konstruktions-, Maß-, Gewichts- und Ausführungsänderungen vorbehalten. FRISCH-Licht ® LED Präambel Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der FRISCH-Licht GmbH & Co. KG, Schlachthofweg 2, 59755 Arnsberg, vertreten durch ihre Geschäftsführer Dirk Fricke und Stefan Schwerdt, ebenda, (im Folgenden: Verkäu- ferin) und ihren Kunden (im Folgenden: Käufer). Stand 01.10.2020 I. Allgemeines und Geltungsbereich 1. Diese AVB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Be- dingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hat ausdrück- lich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AVB gelten auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Käu- fers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Verkäuferin und dem Käufer zwecks Ausführung die- ses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3. Diese AVB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 4. Es gelten die aktuell im Internet veröffentlichten AVB, die wir Ihnen auf Anforderung gerne auch schriftlich zukommen lassen. Ältere Versionen, insbesondere in Druckwerken und For- mularen, verlieren mit der Internetveröffentlichung Ihre Gültigkeit. II. Vertragsschluss 1. Angebote der Verkäuferin bzw. Informationen in Katalogen und auf Internetseiten sind frei- bleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Gleiches gilt für Angaben in Katalogen, Preis- listen und Internetseiten zu Konstruktion, Maß und Gewicht sowie für Abbildungen und Zeichnungen der Produkte der Verkäuferin. Entsprechende Angaben stellen nur unverbind- liche Näherungswerte dar; zweckdienliche Konstruktions-, Maß- und Ausführungsänderun- gen bleiben vorbehalten. 2. Ein Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Käufer kommt nur zustande, wenn die Ver- käuferin auf eine schriftliche Bestellung des Käufers hin den Vertragsschluss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. 3. Es wird gebeten die Auftragsbestätigung zu überprüfen und diese Rück zu bestätigen. Erfolgt die Rückbestätigung nicht, gilt die Auftragsbestätigung als angenommen, richtig und ge- nehmigt. Ein Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung hat in jedem Fall innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu erfolgen. 4. Die Verkäuferin kann eine Bestellung innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen. III. Preise, Verpackungskosten 1. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich netto EXW = ab Werk (ohne Verpackung). 2. Die Versandkosten betragen 2% vom Nettowarenwert und gelten bei Lieferung innerhalb Deutschlands (ohne Inseln), weitere Zielorte auf Anfrage. 3. Bei Lieferungen im Wert von unter € 100,- netto erfolgt die Berechnung einer Versandpau- schale von € 15,-. 4. Bei Lieferungen im Wert von unter € 500,- netto erfolgt die Berechnung einer Versandpau- schale von € 10,-. 5. Eventuelle Rahmen bzw. Sondervereinbarungen mit Großhandelsverbänden bleiben hiervon unberührt. 6. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer, die nach den jeweils gelten- den Sätzen in den Rechnungen zusätzlich berücksichtigt und getrennt ausgewiesen wird. Alle sonstigen Steuern, Zölle,Abgaben, Entsorgungskosten und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. IV. Zahlung Die Verkäuferin behält sich vor, Rechnungen und Gutschriften auf elektronischem Weg, z.B. im PDF-Format, oder per Briefpost in gedruckter Form auf den Weg zu bringen. Unsere Rechnun- gen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Eine Reduzie- rung oder ein Skontoabzug aufgrund vorzeitiger Bezahlung ist nicht zulässig. Die Zahlung der Lieferungen erfolgt wahlweise per Vorkasse oder auf Rechnung. Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schul- den anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zu- nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.Wenn der Verkäuferin Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, kann sie die Zahlungsbedingungen vor Auslieferung der Ware anpassen. V. Zahlungsverzug Zahlungsverzug des Käufers tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in jedem Falle nach Ab- lauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug des Käufers wird - vor- behaltlich eines weitergehenden Schadens - der gesetzliche Verzugszins in Höhe von 8 Pro- zentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. VI. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang, Rücksendungen 1. Sämtliche von der Verkäuferin genannten Liefertermine sind unverbindlich.Als fest vereinbart sind nur von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich bestätigte Fixtermine anzusehen (wort- wörtlich: exakter Fixtermin TT.MM.JJJJ). Verschiebungen können auch bei vereinbarten Fix- terminen durch höherer Gewalt, Unfälle, Streiks, Aussperrungen etc nicht ausgeschlossen werden. 2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager der Verkäuferin verlässt, gleichgültig, wer die Frachtkosten zu tragen hat. 3. Die Verkäuferin bestimmt den Versandweg und die Versandart. 4. Unbeschadet etwaiger Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind Rücksendungen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücksendung bedarf in jedem Fall der vorherigen Ge- nehmigung der Verkäuferin. Unfreie und ungenehmigte Rücksendungen werden zurück- gewiesen. Für die Rücknahme in speziellen Fällen von unbeschädigter, mangelfreier und originalverpackter Ware werden 30% des Warenwertes berechnet oder 70% des Waren- wertes gutgeschrieben. Notwendige Aufarbeitungs- und Verpackungskosten sowie der Ver- käuferin entstandene Transportkosten werden zusätzlich berechnet bzw. gekürzt. Sonder- anfertigungen und bereits gefertigte oder teilgefertigte Waren sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. VII.Gewährleistung und sonstige Haftung 1. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache be- rechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. 4. Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadens- ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin - beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 7. Im Übrigen ist die Haftung der Verkäuferin, soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ausgeschlossen. Dies gilt - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. VIII. Garantie für LED-Komponenten in FRISCH-Licht ® Leuchten Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt FRISCH-Licht ® eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechnungsdatum FRISCH-Licht ® . Voraus- setzung hierfür ist eine Registrierung des Projektes. Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt FRISCH-Licht ® eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren ab Rechnungsdatum FRISCH-Licht ® . Voraus- setzung hierfür ist eine Registrierung des Projektes. Sofern nicht registriert, unterliegen die Produkte der gesetzlichen Gewährleistung. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Kom- ponenten und gilt deutschlandweit. Für Notlicht-Akkus gewährt der Hersteller der Akkus eine Garantie von 12 Monaten – unabhängig von der Garantie auf FRISCH-Licht ® -Leuchten. Der Garantieanspruch wird im Garantiefall durch Rechnung nachgewiesen. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die nachweislich durch Material-, konstruktions- und/oder Fa- brikationsfehler verursacht wurden. Die Garantiebedingungen Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Leuchten nach den geltenden elektrotechnischen Vorschriften installiert und betrieben werden. Die Leuchten dürfen keinen mechanischen Be- lastungen oder extremen Umgebungstemperaturen (hohe Temperatur, Feuchtigkeit) ausgesetzt werden. Auch erhöhte Schalthäufigkeiten oder 24 Stunden Dauerbetrieb sind im Vorfeld anzugeben. Die Leuchten dürfen keinen erschwerten Umgebungsbedingungen wie z. B. hohe/niedrige Tem- peraturen, Feuchtigkeit, Zugluft, erhöhte Schalthäufigkeit, aggressive Umgebungen, 24 Stunden Dauerbetrieb, fremde Durchgangsverdrahtungen etc. ausgesetzt werden. Ein Lichtstromrückgang im Laufe der Lebensdauer von bis zu ca. 30% stellt keinen Garantie- anspruch dar. Dieser Rückgang ist bei LED-Produkten grundsätzlich als normal einzustufen. Ein Lichtstromrückgang der LED Module von 1% pro 1000 Stunden und ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von ca. 0,2%/ 1000 h bei elektronischen Bauteilen wie EVG und LED ist zulässig. Aus Gründen der ständigen technischen Weiterentwicklungen von LED-Produkten kann es ins- besondere bei Nachlieferungen von LED-Leuchten zu Abweichungen in den Parametern Licht- strom (lm) und Lichtfarbe (K) kommen. Ebenfalls kann ein LED- Modul eine andere Form und Beschaffenheit aufweisen als das Ursprungsprodukt.

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